Gegenstand des Datenschutzes

Gegegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese personenbezogenen Daten sind nach § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen beispielsweise Angaben wie Name, Anschrift, Emailadressen, Telefonnummern sowie gegebenenfalls bestimmte Nutzungsdaten.